InfonewsBis spätestens 31.12.2014!!
Bis zum 31.12.2014 kann noch rückwirkend für das Jahr 2014 beim Finanzamt zur normalen Umsatzsteuerverrechnung optiert werden. Lassen sie sich bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten, ob es sinnvoll ist, für die nächsten 5 Jahre, oder darüber hinaus, Umsatzsteuer zu verrechnen. Bei getätigten Investitionen ist dies meistens sehr zum empfehlen. Zu beachten ist, dass ab 01.01.2014 neue Regelungen, betreffend Vorsteuerberichtigungszeiträume in kraft treten.
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