Betriebliche Aufzeichnungen und DatenverarbeitungZiel jedes Unternehmers ist es erfolgreich zu wirtschaften. Aufzeichnungen ermöglichen Aussagen über den erzielten Erfolg und die Entwicklungsfähigkeit des Betriebes. Werden bloß die Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes erfasst (Einnahmen/Ausgaben-Rechnung), ist nur eine eingeschränkte Aussage über den Jahreserfolg und die Entwicklungsfähigkeit möglich. Soll hingegen das Einkommen und die Vermögensentwicklung dargestellt werden, ist neben der Aufzeichnung der laufenden Geschäftsfälle eine Bewertung des Betriebsvermögens erforderlich. Dies erfolgt bei der Inventur zu Jahresbeginn und Jahresende.
Im Rahmen der doppelten Buchführung werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft als wichtigster Erfolgsmaßstab sowohl nach der Erfolgs- als auch nach der Bestandesrechnung ermittelt. Beim Bestandesvergleich dient die Bewertung als Grundlage für die Berechnung der Vermögensänderung durch Zu-/Abgänge und Abschreibung. Bei der Erfolgsrechnung ist die Bewertung zur Ermittlung der jährlichen Wertminderung durch Abschreibung beim Anlagevermögen (z.B. Gebäude, Maschinen) sowie bei Vieh und Vorräten für die Feststellung der Mehr- und Minderwerte bedeutsam.
Aussagen von Aufzeichnungen und Bilanzerstellung:
Die Erstellung einer Bilanz ermöglicht die Feststellung des Vermögens, des Kapitals sowie deren Veränderung und Ursachen dafür. Das Maß für das Reicher- oder Ärmerwerden ist das betriebliche Eigenkapital.
Der Unternehmer fragt:
Bin ich im abgelaufenen Jahr reicher oder ärmer geworden? Wodurch bin ich reicher oder ärmer geworden? Wieviel hat der Betriebserfolg beigetragen? Wie haben sich die privaten Einnahmen und Ausgaben ausgewirkt?
Werden neben der Erstellung einer Bilanz auch die laufenden Geschäftsfälle aufgezeichnet, kann zusätzlich das Einkommen des Betriebes ermittelt werden.
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